Das marokkanische Magazin *Médias24* berichtete am 28. Oktober, dass Marokko im Jahr 2023 einen Rechtsrahmen (Loi 82-21) eingeführt habe, um Unternehmen und Privatpersonen dazu zu ermutigen, ihren eigenen Strom zu erzeugen und so den Eigenverbrauch oder den Verkauf von überschüssigem Strom an das Netz zu ermöglichen, mit dem Ziel, die Entwicklung erneuerbarer Energien zu fördern. Die entsprechenden unterstützenden Regelungen und Maßnahmen sind jedoch noch unvollständig und die tatsächlichen Fortschritte waren langsam.
Laut Gesetz können Eigenerzeugungsprojekte mit einer Systemleistung von weniger als 11 kW mit nur einem vereinfachten Antragsverfahren mit Niederspannung ans Netz angeschlossen werden; Projekte mit einer Leistung zwischen 11 kW und 5 MW benötigen eine „Netzzugangsgenehmigung“; und große Projekte mit mehr als 5 MW müssen einen „Genehmigungsprozess“ durchlaufen, um an das Mittel--- oder Hoch--Spannungsnetz angeschlossen zu werden.
Der Artikel analysiert, dass eine wirksame Förderung der Eigenerzeugung den Druck auf zentralisierte Kraftwerke verringern, die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems verbessern und die Entwicklung erneuerbarer Energien fördern kann. Derzeit bestehen jedoch zahlreiche Herausforderungen, darunter eine 20-Prozent-Grenze für den Verkauf von überschüssigem Strom, komplexe Netzanschlussverfahren, ein Mangel an Energiespeichermöglichkeiten sowie unklare Vergütungs- und Preismechanismen.
Für kleine und mittlere-Unternehmen sowie private Nutzer sind die Verfahren für kleine Projekte zwar vereinfacht, die wirtschaftlichen Erträge aus dem Verkauf von überschüssigem Strom bleiben jedoch begrenzt. Insgesamt steht Marokkos selbst-Elektrizitätssektor immer noch vor dem praktischen Dilemma, dass „ein rechtlicher Rahmen vorhanden, die Umsetzung aber langsam ist“.




